Was kann die Kinesiologie NICHT?
Die Kinesiologie dient nicht zu diagnostischen oder heilenden Zwecken. Es werden weder physische noch psychische Krankheiten oder Krankheitssymptome, weder beim Menschen noch bei Tieren, festgestellt oder behandelt. Diese Arbeit ist durch das Heilmittelgesetz ausschließlich Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten vorbehalten!
Durch meine Sitzungen wird keine medizinische, heilkundliche oder therapeutische Behandlung er setzt. Sie kann diese aber positiv unterstützen.
In meiner Arbeit werden Techniken ausschließlich zur Lösung von energetischen und emotionalen Blockaden und dem damit verbundenen Stress verwendet. Die Möglichkeit, diese Techniken zum Wohle des Menschen/Pferdes und für positive Veränderungen zu nutzen, liegt in der Verantwortung des Besitzers.
Durch kinesiologische Sitzungen werden nicht nur die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert, es kommt auch zu Hormonausschüttung wie Endorphine, die bei einer Blutuntersuchung erhöhte Dopingwerte zeigen. Aus diesem Grund sollte keine kinesiologische Sitzung kurz vor Rennen und Turnieren (ca. 1 Woche) stattfinden.
Tragende Stuten sollten nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt in den ersten Monaten, mindestens 3 Monate, balanciert werden, da die Gefahr besteht, des die Stute das Fohlen verliert.
Alte, nicht ausgeheilte Verletzungen oder Krankheiten können wieder aktiv werden, bei Gelenkblockaden können Schmerzen auftreten, da in einem energetisch unterversorgten Gebiet wieder Energie fließt. Zusätzlich zeigen sich dann die wahren Ursachen für die Blockade.
Angaben gemäß § 5 TMG
Barbara Cermelj
Holzstraße 46
45479 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208-30 59 232
Handy: 0173-710 72 94
Steuer-Nummer
120/5039/2146
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de
